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Erster Schritt zur Klage gegen EU-Länder, die das Batteriekäfigverbot für Legehennen nicht einhalten

27.01.2012: 13 Mitgliedsstaaten, darunter unsere Nachbarn Polen, Frankreich, Belgien und die Niederlande, setzte die EU-Kommission am 26. Januar 2012 mit einem Fristsetzungsschreiben die sprichwörtliche Pistole auf die Brust.

Schon zum Jahresende 2011 war klar, dass eine Vielzahl der EU-Mitgliedsländer das seit dem 1. Januar 2012 geltende Verbot der Batteriekäfighaltung von Legehennen nicht fristgerecht einhalten würde. Tierschützer und diejenigen, die die Richtlinie rechtzeitig umgesetzt hatten, rührten kräftig die Pressetrommel und machten Druck, um die bis zum letzten Moment diskutierte Fristverlängerung zu verhindern, auf die die säumigen Länder lange spekuliert hatten. Die Kommission hielt ihr immer wiederholtes Versprechen, die Verbotsfrist nicht zu verlängern, und ging nun den nächsten Schritt auf dem Weg zur Eröffnung formeller Vertragsverletzungsverfahren gegen die betreffenden Mitgliedstaaten.

Zu den offiziell benachrichtigten Sündern zählen Belgien, Bulgarien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Ungarn, Polen, Portugal und Rumänien sowie die Niederlande. Bei unseren holländischen Nachbarn hatten die Supermarktketten pikanter Weise zwar schon vor bald 20 Jahren sämtliche Käfigeier aus dem Sortiment gestrichen, aber für den Export wurde weiter fleißig in Batteriekäfigen produziert – nun auch über die legale Frist hinaus, und das trotz der langen Übergangsperiode von zwölf Jahren seit dem Inkrafttreten der Legehennenrichtlinie (1999). Die heute eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren können letztlich bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen und Sanktionen gegen die Länder mit sich bringen.

Unvermeidbare inoffizielle Übergangszeit für Batteriekäfigeier-produzenten

Allerdings haben die benachrichtigten Mitgliedsstaaten nun erst einmal zwei Monate Zeit, um auf das Fristsetzungsschreiben zu reagieren. Danach entscheidet die EU-Kommission, ob diese Antwort bzw. der angeforderte Umsetzungsplan zufriedenstellend ist. Falls nicht, wird die Kommission ihnen „mit Gründen versehene Stellungnahmen“ übersenden und sie auffordern, binnen zwei Monaten die nötigen Maßnahmen zu treffen, um der Richtlinie nachzukommen. Danach müsste die Kommission wahrscheinlich wiederum erst Kontrollen durchführen um festzustellen, ob noch Verstöße in den einzelnen Ländern vorkommen.

Die ganze Prozedur wird sich also mindestens noch bis Mitte dieses Jahres hinziehen - eine lukrative Galgenfrist für Gesetzesbrecher also; denn die Eier aus ihrer Produktion müssen nicht etwa vernichtet werden, sondern dürfen weiterhin als Flüssigei an die Lebensmittelindustrie (z.B. Teig- und Backwarenhersteller, Eierlikörfabrikanten etc.), Großküchen oder auch Shampoo-Hersteller verkauft werden. Diese Warenströme können angeblich nicht kontrolliert werden, teilte Verbraucherschutzkommissar Dalli PROVIEH bei einem Gespräch im Rahmen der Grünen Woche (IGW) in Berlin mit. Allerdings seien kürzlich zwei LKW mit Frischeiern aus Batteriekäfighaltung gestoppt und die Auslieferung zum Verkauf verhindert worden, erläuterte der unter Kommissar Dalli für das Tierschutzreferat zuständige Andrea Gavinelli. Man greife also hart durch, versicherte er. Die Kommission werde kein Auge zudrücken und entsprechende Sanktionen gegen die Produzenten einleiten, versicherte Gavinelli.

Wirtschatsinteressen vor Tierschutz

Aber ein wichtiges systemimmanentes Problem bleibt bestehen, gab auch Kommissar Dalli zu: Die Kommission kann nur Tierhaltern innerhalb der Europäischen Union Tierschutzvorschriften machen. Aber sie kann laut Regelung der Welthandelsorganisation (WTO) keine Käfigeierimporte aus Drittländern (von außerhalb der EU) verhindern. Das heißt, es dürfen weiterhin frische Eier und Flüssigei aus Batteriekäfighaltung nach Deutschland importiert und hier verkauft werden. Dies stellt eine Bedrohung für die hiesigen Eiererzeuger dar, die durch Billigeiimporte ausgebotet werden können, solange nicht sämtliche Hersteller eihaltiger Produkte und Vermarkter von Frischeiern auf Käfigeier verzichten.

Dies wäre am leichtesten durch eine eindeutige Kennzeichnungspflicht aller eihaltigen Waren (analog zur Frischeierkennzeichnung mit 0,1,2 oder 3) zu erreichen, die aber laut Dalli derzeit nicht in Aussicht steht. Er sieht selbst bei der Rückverfolgung von Flüssigei aus den in der EU nun illegalen Batteriekäfigbetrieben Probleme – PROVIEH zweifelt aber an der angeblich fehlenden Machbarkeit, eher fehlt es an politischem Willen. Wie so oft geht es wohl eher um Kosten, die eingespart werden sollen, die Gewinne der Industrie haben offensichtlich mal wieder Vorrang vor den Belangen des Tierschutzes.

Tierschutzproblematik wird durch Inkonsequenz der Kommission exportiert

Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigten indes, wie wertvoll gerade diese Kennzeichnung auf allen Produkten, die Ei enthalten, wäre; denn sobald die Verbraucher eine Wahl hatten, ging die Nachfrage nach frischen Käfigeiern stetig zurück. Und dank der Kampagne „Deutschland wird käfigfrei“, an der sich auch PROVIEH seit Jahren unter der Federführung der „Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitgeschöpfe“ aktiv beteiligt, konnten die meisten deutschen Supermarktketten inzwischen zur Auslistung von frischen Käfigeiern bewegt werden (Details s.u.). Zu diesem Schritt haben sich bisher aber noch nicht so viele Hersteller eihaltiger Produkte bereiterklärt, was mit Sicherheit an der fehlenden Kennzeichnungspflicht liegt. Und sie können ja auch weiterhin leicht und billig Flüssigei aus Käfighaltung im In- und Ausland verwenden, ohne dass die Konsumenten informiert werden.

Teuer bezahlen müssen dieses „Schlupfloch“ Millionen armer Legehennen, die nun in Batteriekäfigen jenseits der EU-Grenzen ihr trauriges Dasein fristen - zum Beispiel in der Ukraine (aber längst nicht nur dort), wo in den letzten Jahren hunderte in EU-Mitgliedsländern abgebaute Batteriekäfiganlagen wieder aufgebaut wurden. Das ist keine Lösung für die gravierenden Tierschutzprobleme, die die Käfighaltung von Legehennen mit sich bringt.

Kennzeichnungspflicht für eihaltige Produkte muss kommen

Deshalb fordert PROVIEH eine EU-weite Pflicht zur klaren Kennzeichnung aller eihaltigen Produkte nach dem bewährten Schema. Das wäre das Mindeste, was die EU-Kommission für die Legehennen und ihre Halter tun könnte. Außer den Lobbyinteressen steht dem auch gar nichts im Wege. Denn diese Regelung wäre kein Bruch der internationalen Handelsverträge. Anscheinend ist aber die Lobby der Industrie, die billiges Flüssigei aus Käfighaltung auch weiterhin verarbeiten will, mächtiger als die Vertreter der alternativen Eierproduzenten. Schreiben Sie deshalb den Fabrikanten von konventionellen Markenprodukten mit Ei, die keine Kennzeichnung über deren Herkunft enthalten, und fordern Sie sie auf, keine Käfigeier mehr zu verwenden. Hinweise auf Unternehmen, die hartnäckig auf die Verwendung von Käfigeiern bestehen, finden Sie auf der Seite der Initiative „Deutschland wird käfigfrei“ (Link siehe unten).

 

Sabine Ohm, Europareferentin


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